Garantie

Garantiebedingungen für Lumon Produkte

Lumon Deutschland versichert, dass die Einbauarbeiten in Übereinstimmung mit den Vertragsunterlagen und der allgemein üblichen Baupraxis durchgeführt wurden. Die Garantie für installierte Produkte deckt Mängel ab, die auf Montage-, Rohstoff- und Herstellungsfehler zurückzuführen sind. Sie umfasst alle notwendigen Reparaturarbeiten sowie das Material.

Allgemein

Die Garantie setzt eine Abnahme der Lieferung durch Käufer und Verkäufer voraus. Wenn der Käufer am Tag der Montage nicht anwesend ist und nicht innerhalb von sieben (7) Tagen nach Installationsdatum reklamiert, gilt die Lieferung als abgenommen und die Garantiezeit beginnt.

Garantielaufzeit

Die Garantielaufzeit für Montagearbeiten beträgt zwei (2) Jahre, für Material- und Herstellungsfehler fünf (5) Jahre, beginnend mit dem Abnahmedatum oder der tatsächlichen Inbetriebnahme. Die Garantielaufzeit für Material- und Herstellungsfehler von Holzrahmenelementen beträgt zwei (2) Jahre. Die Garantielaufzeit für bewegliche Teile beträgt ebenfalls zwei (2) Jahre. Für Plissees, die an den Lumon Produkten angebracht sind, gilt eine Garantie von zwei (2) Jahren. Die Herstellergarantie der Plissees wird von Suomen Visor Oy, einer Lumon Tochter gewährt.

Ersatzteilverfügbarkeit

Lumon ist bestrebt, die Funktionsfähigkeit seiner Produkte über Jahre hinweg zu gewährleisten. Für alle Lumon Verglasungen, Lumon Plissees und Visor Plissees garantieren wir eine vollständige Ersatzteilverfügbarkeit für 10 Jahre ab dem ursprünglichen Kaufdatum. Darüber hinaus sind funktions- und sicherheitsrelevante Komponenten für Lumon Verglasungen 20 Jahre lang in einer Farbe erhältlich. Für andere, bei Lumon gekaufte Produkte, garantieren wir die volle Ersatzteilverfügbarkeit während der Garantiezeit.

Haftungsbeschränkungen der Garantie

Die Garantie umfasst nicht:

  • Reinigung nach Übergabe bzw. tatsächlicher Inbetriebnahme des Produktes.
  • Nachträgliche Maßnahmen aufgrund von Verschmutzung der Lumon-Produkte und der umgebenden Strukturen.
  • Glasbruch, verursacht durch andere Faktoren als Herstellungsfehler.
  • Beschädigungen, verursacht durch unsachgemäßen Gebrauch oder Vandalismus.
  • Einstellungen, Reparaturen und Austausch von Ersatzteilen aufgrund von normalem Verschleiß, unsachgemäßem Gebrauch durch den Kunden bzw. Bewohner oder Nichtbeachtung der Gebrauchsanweisung.
  • Schäden, die durch das Absacken des Gebäudes oder einzelner Bauteile, eine höhere als die normale Belastung des Glases, plötzliche und unvorhersehbare Ereignisse mit Einfluss auf das Produkt oder Naturkatastrophen verursacht werden.
  • Änderungen, Reparaturen oder Wiedereinbau ohne Genehmigung des Herstellers oder Händlers.
  • Zubehör und separate Zusatzkonstruktionen.
  • Muster, die auf der Oberfläche des gehärteten Glases sichtbar sein können. Auf dem gehärteten Sicherheitsglas dürfen keine Folien oder Bänder jeglicher Art angebracht werden. Wenn nachträglich Folien oder Bänder auf dem Glas angebracht werden, haftet die Lumon Deutschland GmbH nicht für Schäden oder Kosten, die durch Bruch oder Herabfallen des Produkts entstehen.

Das Glas wird gemäß den Normen EN 12150-1 und EN 572-8 gehärtet. Das Verbundglas wird nach der Norm EN 12543-5-6 hergestellt.

Ein verglaster Balkon/Terrasse ist ein nicht wärmegedämmter, kalter Raum im Außenbereich, der nicht vollständig abgedichtet ist. Zwischen Geländer und der Balkonverglasung können Zwischenräume von 5-15 mm und bei Anschlüssen an andere Konstruktionen von 10-50 mm vorhanden sein. Beim Einrichten eines Balkons/einer Terrasse müssen die Luftfeuchtigkeit und das mögliche Eindringen von Wasser, Schnee, Staub und Wind in den Innenraum berücksichtigt werden.