Auf dieser Seite finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen. Zum allgemeinen Gebrauch und zur Wartung der Verglasungen finden Sie hier unsere Bedienungsanleitungen:
Wo können Ersatzteile bezogen werden?
Als Fachhändler wenden Sie sich für Ersatzteilbestellungen aller Art an: [email protected].
Wie lange können Ersatzteile bezogen werden?
Lumon ist bestrebt, die Funktionsfähigkeit seiner Produkte über Jahre hinweg zu gewährleisten. Für alle Lumon-Verglasungen, Lumon-Plissees und Visor-Plissees garantieren wir eine vollständige Ersatzteilverfügbarkeit für 10 Jahre ab dem ursprünglichen Kaufdatum. Darüber hinaus sind funktions- und sicherheitsrelevante Komponenten für Lumon-Verglasungen 20 Jahre lang in einer Farbe erhältlich. Für alle anderen, bei Lumon erhältlichen Produkte, garantieren wir die volle Ersatzteilverfügbarkeit während der Garantiezeit.
Wie dicht ist der verglaste Balkon?
Lumon Balkonverglasungen schützt den Balkon gezielt vor Wind und Sturm. Das System ist nicht vollständig dicht, da der Balkon auch belüftet werden muss. In regnerischen und windigen Jahreszeiten kann Wasser auf den Balkon oder die Terrasse gelangen. Der Balkon ist immer noch ein Außenbereich, aber besser geschützt als vorher.
Wie sollte ein verglaster Balkon belüftet werden? Muss die verglaste Terrasse belüftet werden?
1-3 mm breite Öffnungen zwischen den Scheiben sind für die Belüftung des Balkons ausreichend. Wenn Sie eine effektivere Belüftung wünschen, können Sie die erste Scheibe in die Lüftungsposition öffnen. Achtung! Der Balkon darf nicht zu stark abgedichtet werden. Eine gute Belüftung sorgt dafür, dass die Strukturen trocken und in gutem Zustand bleiben. HINWEIS: Lassen Sie Kinder oder Haustiere nicht unbeaufsichtigt auf dem Balkon, wenn sich die Verglasung in der Lüftungsposition befindet. Wegen der Sturzgefahr ist die Verglasung nur dann kinder- und haustiersicher, wenn sie vollständig geschlossen ist.
Garantie/Gewährleistung
Die Gewährleistungsfrist für die Montagearbeiten beträgt zwei (2) Jahre und die Garantie für Material- und Herstellungsfehler der Verglasung fünf (5) Jahre nach Übergabe der Arbeiten oder Inbetriebnahme.